Sondergenehmigungen

Für verschiedene Arten von Ladegütern besitzen wir  Dauersondergenehmigungen für Tirol, Österreich und Teile Bayerns.
Überlänge bis zu 20m

Überhöhe bis zu 4,2 m

Überbreite bis zu 3,5 m

Übergewicht bis max. 61 to.

je nach Fahrzeug. 

- Allerdings darf das Ladegut nicht teilbar sein.


Darüber hinaus ist es möglich eine 

Ausnahmegenehmigung zu erlangen.


Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!